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  • Tiere ganz nah erleben!

    Tierpark Gettorf

    Tierparkordnung

    Mit dem Lösen einer Eintrittskarte (Einzel-, Gruppen- oder Jahreskarte) erkennt jeder Besucher des Tierparks die nachfolgende Tierparkordnung an:

    • Jeder Besucher betritt den Tierpark auf eigene Gefahr. Der Tierpark, seine Mitarbeiter und Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    • Es ist grundsätzlich untersagt, Tiere zu necken, Einfriedungen zu übersteigen und eingehegte Anlagen zu betreten. Fütterungsverbote sind unbedingt zu beachten!
    • Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Tierpark. Wird ihr Zutritt hiervon abweichend geduldet, so geschieht dies ohne jegliche Übernahme einer Aufsichts-, Haftungs- oder Fürsorgepflicht. Eltern übernehmen die Ersatzpflicht für alle Schäden, die von ihren Kindern verursacht werden.
    • Die Mitnahme von Tretautos, Rollern, Dreirädern, Schlitten, Schlittschuhen, Skateboards etc. ist, ebenso wie das Betreten der Eisflächen, untersagt. Für Kinder stehen die Kinderspielplätze zur Verfügung.
    • Mit dem Kauf einer Karte erklärt der Besucher sein Einverständnis, dass im Tierpark aufgenommene Bilder (keine Portraits), auf denen er erscheint, vom Tierpark für Werbezwecke genutzt werden können.

    Für die Benutzer von Jahreskarten gilt darüber hinaus:

    • Die Jahreskarte ist beim Betreten des Tierparks unaufgefordert und während des Aufenthaltes im Tierpark auf Verlangen des Tierparkpersonals vorzuzeigen und ggf. zwecks Prüfung abzugeben.
    • Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
    • Unberechtigt benutzte Karten werden ohne Entgelt eingezogen.
    • Bei Verlust einer Karte wird kein Ersatz geleistet.

    Gerichtstand und Erfüllungsort ist Gettorf.